Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) müssen Arbeitgeber Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen. Diese sollen den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen.
Ob Arbeits- oder Gesundheitsschutz:
Im Rahmen eines Betreuungsberatervertrages, anerkannt bei alle Berufsgenossenschaften, sind wir an Ihrer Seite mit unseren Fachleuten.
Beratung und Unterstützungen erhalten Sie u. a.:
Gefährdungsbeurteilung
arbeitsmedizinische Vorsorge
Eignungsuntersuchungen
Wiedereingliederung eines Beschäftigten nach einer Krankheit/einem Unfall
Tätigkeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen oder
Umgang mit suchterkrankten Beschäftigten
Somit sind Sie gesetzlich sicher.
Die Beraterverträge sind kostengünstig – sollten Mehrkosten für besonderen Aufwand entstehen, erhalten Sie selbstverständlich vorab ein Angebot und entscheiden selbst, ob Sie dieses annehmen möchten.